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Digitalisierungs-Award Siegel 2026
In Kraft seit 30. Juli 2026

Das GKV-Beitragssatz­stabilisierungs­gesetz

Die Finanzreform der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung soll die Beitragssätze ab 2027 stabilisieren. Was das Gesetz vorsieht, wen es entlastet, wen es belastet – und was daraus für Ihre Finanzplanung folgt.

2,9 %
durchschnittlicher Zusatzbeitrag heute – seit 2022 mehr als verdoppelt

19 Mrd. €
prognostizierte Finanzierungslücke der GKV im Jahr 2027

≈ 70 %
der Entlastung 2030 kommen aus Ausgabenbegrenzungen bei Leistungserbringern
Ausgangslage

Die Ausgaben wachsen doppelt so schnell wie die Einnahmen

Die Ausgaben der Krankenkassen stiegen zuletzt jährlich um knapp 8 Prozent – doppelt so stark wie im Durchschnitt der 2010er Jahre und deutlich oberhalb der beitragspflichtigen Einnahmen. Ohne Gegensteuern wächst die Lücke bis 2030 auf rund 44 Milliarden Euro.

Berechnungen der FinanzKommission Gesundheit, Stand erstes Quartal 2026.

19
25
35
44
2027
2028
2029
2030
Prognostiziertes Defizit der GKV in Milliarden Euro
Zusatzbeitrag ohne Reform 3,8 % 4,1 % 4,5 % 4,8 %
Mehrbelastung p. a. bei 3.500 € brutto 380 € 500 € 670 € 800 €
Rechner

Was die Reform für Sie bedeutet

Vergleichen Sie die vermiedene Mehrbelastung durch steigende Zusatzbeiträge mit dem, was das Gesetz Sie tatsächlich kostet.

3.500 €
1.500 €9.000 €
Betrachtungsjahr
Szenario 2027
Vermiedene Mehrbelastung durch steigende Zusatzbeiträge
378 € pro Jahr, davon Ihr Anteil 189 €
Was Sie das Gesetz kostet
Beitragszuschlag mitversicherter Partner (2,5 %) entfällt
Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (+300 €/Monat) entfällt
− 60 €
Saldo für Ihren Haushalt + 129 €

Überschlägige Modellrechnung von AERA auf Basis der Angaben des BMG. Beitragsbemessungsgrenze 5.512,50 € pro Monat, für den Beitragszuschlag zzgl. 300 €. Zum Ausgangsniveau der Zuzahlungen macht das Gesetz keine Angabe – bitte Ihren eigenen Wert eintragen; die Belastungsgrenze von 2 % des Haushaltsbruttoeinkommens (1 % bei chronisch Kranken) bleibt bestehen und ist hier berücksichtigt. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Maßnahmen

Kein Ausgabenbereich bleibt ausgenommen

Versicherte

Zuzahlungen steigen um 50 Prozent

Erstmals seit 2004 angepasst. Die Belastungsgrenzen bleiben: 2 % des Haushaltsbruttoeinkommens, 1 % bei chronisch Kranken.

Versicherte

2,5 % für mitversicherte Partner

Beitragsfrei bleiben Kinder, Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderung, die außerstande sind sich selbst zu unterhalten, pflegende Angehörige, Partner ab der Regelaltersgrenze sowie Partner mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Beitragszahler

Bemessungsgrenze +300 €

Einmalig für 2027, zusätzlich zur regulären Anpassung. Für Betroffene rund 26 € mehr im Monat (hälftiger Anteil). Die Versicherungspflichtgrenze steigt analog.

Leistungen

Zahnersatz: Festzuschuss auf 50 %

Rückkehr auf den Stand vor Oktober 2020: 60 % nach fünf, 65 % nach zehn Jahren Bonusheft. Die Härtefallregelung bleibt vollständig erhalten.

Leistungen

Homöopathie nicht mehr erstattungsfähig

Leistungen und Arzneimittel aus Homöopathie und Anthroposophie entfallen mangels wissenschaftlicher Evidenz aus dem Leistungskatalog.

Leistungen

Teil-Krankengeld neu

Höhe (70 %) und Bezugsdauer (78 Wochen) bleiben. Neu sind drei Stufen der Teil-Arbeitsunfähigkeit: 25, 50 oder 75 Prozent – nur mit Zustimmung von Versichertem und Arbeitgeber.

Industrie

Herstellerabschlag 7 → 15,5 %

Allein diese Anhebung für Patent-Arzneimittel entlastet die Kassen bis 2030 um rund 12 Milliarden Euro.

Kassen

Verwaltungskosten gedeckelt

Anstiege nur noch im Rahmen der beitragspflichtigen Einnahmen, dazu weniger Werbeausgaben und begrenzte Vorstandsgehälter.

Bund

Zuschuss steigt bis 2031

Für Bürgergeldbeziehende steigt die Beteiligung des Bundes stufenweise: 1.000 Mio. € (2027), 1.250 (2028), 1.750 (2029), 2.250 (2030), 2.750 Mio. € (2031).

Versicherte

2,5 % auch bei Wohnsitz im Ausland

Der Zuschlag gilt ebenso, wenn die mitversicherte Person im Ausland lebt und die Mitversicherung aus einem Sozialversicherungsabkommen abgeleitet wird – etwa mit der Türkei.

Leistungen

Hautkrebs-Screening wird überprüft

Der Anspruch ab 35 Jahren bleibt zunächst bestehen. Der G-BA prüft die Umstellung auf ein risikobasiertes Screening und soll bis Ende 2027 entscheiden.

Prävention

Abgabe auf zuckergesüßte Getränke

Ab 2027. Sie stärkt die Prävention von Diabetes und Folgeerkrankungen; die Mehreinnahmen fließen in die Stabilisierung der GKV.

Gesetzgebungsverfahren
16.04.2026
Referentenentwurf
29.04.2026
Kabinettsbeschluss
12.06.2026
1. Lesung, Bundesrat
10.07.2026
2./3. Lesung, 2. Durchgang
30.07.2026
Inkrafttreten
Fragen & Antworten

Die häufigsten Rückfragen

Antworten nach dem FAQ des Bundesministeriums für Gesundheit, Stand 10. Juli 2026.

Nein. Rund 70 Prozent der Gesamtentlastung entstehen 2030 durch Ausgabenbegrenzungen bei den Leistungserbringern. Ohne Reform müssten Versicherte die Lücke von rund 44 Milliarden Euro etwa zur Hälfte über steigende Zusatzbeiträge tragen – bei 3.500 Euro brutto rund 400 Euro im Jahr, die durch das Gesetz vermieden werden.

Was bedeutet die Reform für Ihre Absicherung?

Steigende Zuzahlungen, der Zuschlag für mitversicherte Partner, ein niedrigerer Zahnersatz-Festzuschuss und das neue Teil-Krankengeld verändern die Lücken in Ihrer privaten Vorsorge. Wir rechnen Ihre Situation konkret durch – Krankenzusatz, Krankentagegeld, Zahnersatz und die Frage GKV oder PKV.

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